GRUNDLAGEN // DATENSATZ 02-A
Die Signatur
Fachbereich Signaturträgerausbildung
Als Signatur wird die individuelle Systemanbindung eines Menschen bezeichnet. Die ersten bekannten Signaturen wurden während der Ersten Welle unmittelbar durch das feindliche System zugeteilt.
Mit der Signatur erhält ein Mensch Zugriff auf Systemfunktionen, die Personen ohne entsprechende Anbindung nicht zur Verfügung stehen. Dazu gehören unter anderem die Erfassung eigener Werte und die Möglichkeit, die vier Kernattribute dauerhaft zu entwickeln.
Menschen mit einer aktiven Signatur werden offiziell als Signaturträger bezeichnet.
Bis heute ist nicht vollständig geklärt, nach welchen Kriterien das System Signaturen zuweist – oder warum der überwiegende Teil der Bevölkerung keine erhält.